M-Zweig
Aufnahme in den M-Zug der Mittelschule Weißenburg
Seit vielen Jahren wird an unserer Mittelschule Weißenburg ein erfolgreicher 4-jähriger Bildungsgang angeboten, der in sog. M-Klassen zum mittleren Schulabschluss führt. Der M-Zug beginnt in der 7. Jahrgangsstufe (M7) und endet in der 10. Klasse (M10) mit der Abschlussprüfung zum mittleren Schulabschluss. Ein "Zusteigen" ist auch in der 8./9. und 10. Jahrgangsstufe möglich. Zusätzlich gibt es an der Mittelschule Weißenburg auch die Möglichkeit, über die Vorbereitungsklassen den mittleren Bildungsabschluss zu erwerben (9+2-Modell). Näheres dazu unter einer eigenen Rubrik auf unserer Homepage.
Was spricht für den M-Zug?
Mit dem Abschluss des M-Zuges werden die gleichen Berechtigungen vergeben, wie sie die Abschlüsse der Realschule oder der Wirtschaftsschule bereithalten. Der Mittelschüler, der in den M-Zug einsteigt bleibt in seiner Schulart und kann mit den ihm vertrauten Unterrichtsmethoden seinen schulischen Weg weiter beschreiten. Das Klassenlehrerprinzip wird beibehalten und auch die im Lehrplan verankerte Praxis- und Berufsorientierung sind fester Bestandteil des M-Zuges.
Grundlage für den Unterricht ist der Lehrplan der Mittelschule, jedoch orientieren sich die Anforderungen am höheren Niveau des Bildungsganges, die Lerninhalte werden erweitert und vertieft ausgestaltet, die Schüler/innen arbeiten selbstständiger und die Aufgabenstellungen sind deutlich anspruchsvoller.
Zugangsvoraussetzungen für den M-Zug - entscheidend sind die Noten im Zwischenzeugnis oder im Jahreszeugnis
Übertritt in die M7 von der 6. Klasse einer Mittelschule
Durchschnittsnote aus Deutsch, Mathematik, Englisch (Zwischenzeugnis oder Jahreszeugnis)
- bis 2,66 Übertritt auf Antrag der Erziehungsberechtigten uneingeschränkt möglich
- in allen anderen Fällen: Übertritt auf Antrag der Erziehungsberechtigten und Bestehen einer Aufnahmeprüfung. Für die Aufnahmeprüfung ist eine Anmeldung erforderlich!
Übertritt in die M8 von der 7. Klasse einer Mittelschule
Durchschnittsnote aus Deutsch, Mathematik, Englisch (Zwischenzeugnis oder Jahreszeugnis)
- bis 2,33 Übertritt auf Antrag der Erziehungsberechtigten uneingeschränkt möglich
- in allen anderen Fällen: Übertritt auf Antrag der Erziehungsberechtigten und Bestehen einer Aufnahmeprüfung. Für die Aufnahmeprüfung ist eine Anmeldung erforderlich!
Übertritt in die M9 von der 8. Klasse einer Mittelschule
Durchschnittsnote aus Deutsch, Mathematik, Englisch (Zwischenzeugnis oder Jahreszeugnis)
- bis 2,33 Übertritt auf Antrag der Erziehungsberechtigten uneingeschränkt möglich
- in allen anderen Fällen: Übertritt auf Antrag der Erziehungsberechtigten und Bestehen einer Aufnahmeprüfung. Für die Aufnahmeprüfung ist eine Anmeldung erforderlich!
Übertritt in die M10 von der 9. Klasse einer Mittelschule
Durchschnittsnote aus Deutsch, Mathematik, Englisch (Quali-Zeugnis)
- bis 2,33 Übertritt auf Antrag der Erziehungsberechtigten uneingeschränkt möglich
- in allen anderen Fällen: Übertritt auf Antrag der Erziehungsberechtigten und Bestehen einer Aufnahmeprüfung. Für die Aufnahmeprüfung ist eine Anmeldung erforderlich!
Anmeldung zum M-Zug
Die Anmeldung zum M-Zug (M7 bis M9) ist an der derzeit besuchten bzw. zuständigen Mittelschule (Weißenburg, Pleinfeld oder Ellingen) möglich. Die hierfür notwendigen Anmeldeformulare sind bei der Schulleitung oder im Download-Bereich der Homepage der Mittelschule Weißenburg (www.mittelschule-weissenburg.de) erhältlich. Eine Kopie des Zwischenzeugnisses ist mit dem Antrag abzugeben.
Neuregelung der Aufnahmeprüfung in den M-Zug der Mittelschule
Seit dem Schuljahr 2010/11 konnten Schülerinnen und Schüler der Regelklassen 6 bis 8, die den für den Übertritt in den M-Zug erforderlichen Notenschnitt im Zwischenzeugnis nicht erreicht hatten, mittels Aufnahmeprüfungen den Übertritt versuchen. Das Kultusministerium regelt ab diesem Schuljahr das Aufnahmeverfahren neu.
Es bleibt dabei, dass die erforderlichen Notenschnitte im Zwischenzeugnis oder im Jahreszeugnis erbracht werden können.
NEU: Wird der entsprechende Notenschnitt nicht erreicht, so werden Aufnahmeprüfungen in den letzten Tagen der Sommerferien angeboten. Das Ministerium rechnet damit, dass sich die Zahl der Prüflinge verringern wird, da die Schülerinnen und Schüler mit dem Jahreszeugnis den erforderlichen Notenschnitt erreichen können.
Erziehungsberechtigte können die Anmeldung zur Aufnahmeprüfung nach Ausgabe des Jahreszeugnisses bis zum 26. Juli 2024 zusammen mit einer Kopie des Jahreszeugnisses an der jeweils zuständigen Mittelschule durchführen. Zuständig sind die Mittelschulen mit M-Klassen (Treuchtlingen, Gunzenhausen, Weißenburg).