Bildungspaket - Mittelschule Weißenburg

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Bildungspaket

Unsere Schule

Bildungspaket für bedürftige Kinder
Informationen zum Inhalt und zur Organisation

Am 01.04.2011 ist das Gesetz zur Ermittlung von Regelbedarfen und zur Änderung des Zweiten und Zwölften Buches Sozialgesetzbuch in Kraft getreten. Neben der Erhöhung der Regelsätze rückwirkend zum 01.01.2011 für Empfänger von Sozialhilfe und Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende („Hartz IV") umfasst das Regelbedarfsermittlungsgesetz (RBEG) auch die Leistungen für Bildung und Teilhabe, das sog. Bildungspaket, für bedürftige Kinder. Berechtigt für die Leistungen für Bildung und Teilhabe sind neben den Kindern von Beziehern von Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende und Sozialhilfeleistungen auch Kinder von Wohngeldempfängern und Beziehern des Kinderzuschlags der Familienkasse.

Da der Gesetzgeber das Bildungspaket in die Verantwortung der jeweiligen Kommunen gestellt und die Organisation auch diesen im Wesentlichen überlassen hat, hat sich der Landkreis Weißenburg-Gunzenhausen - wie die meisten Kommunen in Mittelfranken dazu entschlossen, die Zuständigkeit für das Bildungspaket aufzuteilen, um den jeweiligen Empfängern zusätzliche Wege möglichst zu ersparen.

Die Bezieher von Grundsicherung für Arbeitsuchende erhalten die Leistungen für Bildung und Teilhabe wie auch die sonstigen Leistungen vom Jobcenter SGB II Weißenburg-Gunzenhausen, Schwärzgasse 1, 91781 Weißenburg.

Der übrige Personenkreis (Sozialhilfe, Wohngeld und Kinderzuschlag) kann die Leistungen im Landratsamt - Sachgebiet Soziales und Senioren, Dienstgebäude Niederhofener Str. 3, 91781 Weißenburg, beantragen.

Die entsprechenden Antragsformulare liegen in beiden Stellen auf und können auch unten bei "Downloads"  heruntergeladen werden.

Eine persönliche Vorsprache ist jeweils nur nach vorheriger telefonischer Terminvereinbarung möglich.
Sofern eine entsprechende Berechtigung vorliegt, können im Rahmen des Bildungspakets grundsätzlich folgende Leistungen in Anspruch genommen werden:


  • Ein- bzw. mehrtägige Klassenfahrten,

  • für Schülerbeförderung, wenn nicht durch Dritte gedeckt, jedoch nur, wenn die Beförderung notwendig ist (Stichwort: zumutbarer Fußweg),

  • mit persönlichem Schulbedarf zu Beginn des Schulhalbjahres (ab dem Schuljahr 2011/2012),

  • Ergänzende angemessene Lernförderung, wenn ansonsten die Erreichung des Klassenziels gefährdet ist,

  • für gemeinschaftliches Mittagessen in der Schule oder Kindertageseinrichtung (Eigenbeitrag 1,- EUR/Tag)

  • Kosten zur Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben (Aktivitäten in Vereinen, Musikunterricht, Freizeiten etc.) bis max. 10,- EUR monatlich.


Leistungen des Bildungspakets können für Schüler bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres beantragt werden, wenn diese eine allgemein- oder berufsbildende Schule besuchen und keine Ausbildungsvergütung erhalten. Gleiches gilt für Kinder, die eine Kindertageseinrichtung besuchen. Unter dem Begriff  "Kindertageseinrichtung" sind sowohl Kindergärten als auch alle anderen Formen der Kinderbetreuung bei Tagesmüttern oder ähnlichen Einrichtungen zu verstehen. Die Leistungen zur Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben können nur für Kinder und Jugendliche erbracht werden, die noch nicht volljährig, also unter 18 Jahre alt, sind.

Ein Anspruch besteht frühestens ab Beginn des Monats, in dem der Antrag gestellt wird. Antragsformulare finden Sie im Downloadverzeichnis!


Auskunft erteilt:

Im Jobcenter, Frau Winkler (09141 871-616)
Im Landratsamt, Frau Hübner (09141 902-365)

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