Aufgaben - Mittelschule Weißenburg

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Aufgaben

Elternbeirat

Der Elternbeirat

Was ist eigentlich der Elternbeirat:

Der Elternbeirat ist ein wichtiges Bindeglied zwischen Eltern und Schule. Die Aufgaben und Rechte des Elternbeirats sind gesetzlich geregelt. Der Elternbeirat befasst sich mit Problemen, die von den Eltern an ihn herangetragen werden und ermöglicht über Elternspenden Anschaffungen, die die Schule nicht tätigen kann. Er wirkt bei allen Angelegenheiten, die für die Schule von allgemeiner Bedeutung sind, beratend mit.


Wie setzt sich der Elternbeirat zusammen?

Für je 50 Schüler einer Schule ist ein Mitglied des Elternbeirats zu wählen. Der Elternbeirat hat jedoch mindestens fünf und höchstens zwölf Mitglieder. Die Wahlen zum Elternbeirat werden zu Beginn eines Schuljahres durchgeführt. Dabei werden aus den Reihen der Klassenelternsprecher die Elternbeiratsmitglieder gewählt. Stimmberechtigt sind nur die bei der Wahl anwesenden wahlberechtigten ersten Klassenelternsprecher. Der Elternbeirat wählt aus seiner Mitte in der ersten Sitzung einen Vorsitzenden sowie dessen Stellvertreter, Kassier und Schriftführer und zwei weitere Mitglieder des Schulforums (neben der oder dem Vorsitzenden) sowie mindestens ein stellvertretendes Schulforumsmitglied, das für den Fall der Verhinderung eines Schulforumsmitglieds an der jeweiligen Sitzung teilnimmt. Die Wahlen werden offen, bei mehreren Kandidaten geheim durchgeführt.

Die Amtszeit des Elternbeirats beträgt ein Jahr.

Die Aufgaben des Elternbeirats sind unter anderem:

  • die Interessen der Eltern der Schüler zu vertreten;

  • Wünsche, Anregungen und Vorschläge der Eltern zu beraten;

  • den Eltern Gelegenheit zu geben, sich zu informieren und auszusprechen;

  • das Interesse der Eltern für die Bildung und Erziehung der Schüler zu wahren;

  • das Vertrauensverhältnis zwischen Eltern und Lehrkräften zu vertiefen;

  • bei der Entscheidung über einen unterrichtsfreien Tag das Einvernehmen herzustellen;

  • bei der Verwendung bestimmter Lernmittel einvernehmliche die Verwendung von Lernmitteln zu beraten;Verfahren, die zur Entlassung eines Schülers führen können, gehört zu werden;

  • durch gewählte Vertreter an den Beratungen des Schulforums teilzunehmen.


Nur wenn wir wissen, was Ihre Kinder und Sie bewegt, können wir tätig werden. Informieren Sie uns, telefonisch oder über E-Mail, über Ihre Wünsche und Sorgen. In unseren regelmäßigen Sitzungen behandeln wir die aktuellen Themen und besprechen diese mit der Schulleitung.
Durch uns sind Sie, liebe Eltern, bei der Schulleitung und dem Lehrkörper präsent.



Der Elternbeirat kann Einfluss nehmen und beraten, er kann aber nicht entscheiden.

Das Ziel des Elternbeirates ist es für alle Schüler und Eltern da zu sein.

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